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Gesundheits­nachrichten




Verbesserte Patientenversorgung noch nicht erkennbar

KZBV zur Anhörung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):

"Das Ziel des Gesetzgebers, mit dem GVSG die Gesundheitsversorgung vor Ort zu stärken und die individuelle Gesundheitskompetenz von Patientinnen und Patienten zu erhöhen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings geht der vorliegende Gesetzentwurf an den wesentlichen Problemen im zahnärztlichen Versorgungsbereich völlig vorbei. Nach wie vor gehen von Medizinischen Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren (iMVZ) betrieben werden, erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung und die Sicherstellung einer flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung aus. Obgleich die Politik dies erkannt und bereits seit Langem angekündigt hat, an diesem Punkt handeln zu wollen, lässt sich keine Regulierung finden, um die weitere Ausbreitung von iMVZ wirksam einzudämmen. Wollen die politischen Entscheidungsträger und -trägerinnen tatsächlich die Versorgung vor Ort verbessern, müssen sie jetzt die Weichen so stellen, dass ein räumlicher und fachlicher Bezug eines Trägerkrankenhauses zur Voraussetzung der Gründungsbefugnis eines Krankenhauses von iMVZ wird. Auf diese Weise bleibt die Trägervielfalt erhalten, die Gefahren für die Patientinnen und Patienten werden aber zugleich wirksam eingedämmt.

Im Sinne einer präventionsorientierten zahnmedizinischen Versorgung führt zudem kein Weg daran vorbei, die Leistungen zur Behandlung von Parodontitis sofort vollumfänglich zu vergüten. Alles andere gefährdet die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten und bringt hohe Folgekosten mit sich, die zulasten der Allgemeinheit gehen. Denn Parodontitis nimmt Einfluss auf schwere Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, rheumatische Erkrankungen und steht unter anderem unmittelbar in Wechselwirkung zu Diabetes mellitus.

Die Politik hat mit dem GVSG das Werkzeug in der Hand, die Regelungen endlich umzusetzen, und sollte dementsprechend handeln, damit das Gesetz seinem Namen gerecht wird."

Die Stellungnahme der KZBV um GVSG-Regierungsentwurf finden Sie auf der Website unter: KZBV - Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz



Unverhältnismäßiges Abrechnungsverbot gefährdet Existenz der Zahnarztpraxen

KZBV zur Anhörung des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf eines Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):

„Wir unterstützen das mit dem GDAG verfolgte Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen allerdings zu einem spürbaren Mehrwert für die Patientinnen und Patienten sowie die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte führen. Das mit dem GDAG geplante Abrechnungsverbot gefährdet jedoch die Existenz der Praxen und damit die Gesundheitsversorgung. Denn die Hersteller von Praxissoftware sollen künftig ein neues Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Fällt das Produkt ihres Software-Herstellers durch, dürfen Zahnarztpraxen dieses nicht mehr nutzen; andernfalls laufen sie Gefahr, die von ihnen erbrachten Leistungen nicht mehr abrechnen zu dürfen. Die Praxen selbst haben dabei keinen Einfluss auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die Software-Hersteller und infolge der vorgegebenen Frist nicht ausreichend Zeit, um gegebenenfalls den sehr aufwändigen Prozess eines Softwarewechsels anzustoßen.

Darüber hinaus schafft die im GDAG geplante Weiterentwicklung der digitalen Terminvergabe, die eine Normierung der Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen durch die KZBV vorsieht, einen erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten. Die geplante Regelung lässt viele Punkte offen, etwa die Folgen für die freie Zahnarztwahl sowie Fragen des Datenschutzes und der Finanzierung. Sie bietet keinen erkennbaren Mehrwert für die Versorgung, sondern schafft nur zusätzliche Bürokratie für die Vertragszahnärzteschaft. Erst recht ist die Idee, Krankenkassen die Terminvermittlung zu überlassen, strikt abzulehnen. Der Aufbau von Parallel- und Doppelstrukturen ist weder wirtschaftlich, noch geeignet, begrenzte Behandlungskapazitäten besser auszuschöpfen. Die Terminvergabe ist grundlegende Aufgabe der Zahnarztpraxen.“



Weltdiabetestag

Parodontitisbehandlung hilft bei der Blutzuckerkontrolle

Haben Menschen mit Diabetes zugleich auch eine Parodontitis, also eine Entzündung der zahntragenden Gewebe, kann die Behandlung der Parodontitis die Blutzuckerwerte verbessern. Das zeigen Studiendaten von über 3.200 Patientinnen und Patienten. Regelmäßige Vorsorgen in der Zahnarztpraxis sind für Menschen mit Diabetes daher besonders wichtig. Denn die Zahnärztin oder der Zahnarzt kann eine Parodontitis frühzeitig erkennen und behandeln.

„Diabetikerinnen und Diabetiker können bis zu dreimal so häufig an einer Parodontitis erkranken wie Menschen ohne Diabetes“, erläutert Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Vorstandsvorsitzende der Initiative proDente e.V. anlässlich des Weltdiabetestags am 14. November. „Unbehandelt kann die Parodontitis dazu führen, dass sich die betroffenen Zähne lockern und schließlich ausfallen.“

Parodontitis erschwert Blutzuckereinstellung Das frühzeitige Erkennen und Behandeln einer Parodontitis hält nicht nur Zähne und Zahnfleisch gesund, sondern verbessert auch die Blutzuckerwerte bei Menschen mit Diabetes. So senkt eine parodontale Therapie (Stufe 2) den HbA1c-Wert. Dieser Wert zeigt die Glukose-Konzentration im Blut der letzten drei Monate an. Eine Normalisierung des Blutzuckerspiegels ist bei Diabetes bekanntlich wichtig. Denn die hohen Blutzuckerwerte lassen das Risiko für typische Folgeerkrankungen des Diabetes wie z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen steigen. Auch das Zahnfleisch ist anfälliger. Es kann sich durch einen hohen Blutzucker leicht entzünden. Geht die Zahnfleischentzündung (Gingivitis) über längere Zeit auch auf das zahnumgebende Gewebe - den sogenannten Zahnhalteapparat - über, entsteht eine Parodontitis. Unbehandelt kann sie die Insulinresistenz bei Typ-2-Diabetes fördern und so die Einstellung des Blutzuckers erschweren.

So beugen Diabetiker Zahnfleischentzündungen vor Eine Parodontitis entsteht immer aus einer Entzündung des Zahnfleischs. Grundsätzlich gilt: Je weniger Zahnbelag anhaftet, desto niedriger ist das Risiko für eine Zahnfleischentzündung. Mit diesen Tipps vorbeugen:

  • Mit System putzen, um täglich alle Zahnflächen – auch die schwerer zu erreichenden – vollständig zu reinigen. Unabhängig von der verwendeten Zahnbürste mindestens zwei Minuten putzen.
  • Elektrische Zahnbürsten verringern die Zahnfleischentzündung geringfügig besser als Handzahnbürsten.
  • Täglich Zwischenraumbürsten benutzen. Sie mindern Zahnfleischentzündungen im Zahnzwischenraum am wirksamsten. Nur in sehr engen Zwischenräumen, in denen die Anwendung von Zwischenraumbürsten nicht möglich ist, ist Zahnseide eine Alternative. Zahnbürsten allein können die Zahnzwischenräume nicht ausreichend säubern.
  • Eine antibakterielle Mundspüllösung kann die individuelle Mundhygiene ergänzen, ersetzt aber nicht das Zähneputzen.
  • Eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) in der Zahnarztpraxis entfernt Zahnstein und auch bakterielle Beläge an den Stellen, die die Mundhygiene zu Hause nur schwer erreicht. 

14.11.2024 DGA | Quelle: Initiative proDente e.V.